die Anforderungen im Lehrplan des niedersächsischen Kultusministeriums

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Ich bekam zu Hause manchmal etwas von den Klassenarbeiten mit, die mein Vater schreiben ließ, indem ich hin und wieder einen neugierigen Blick auf seinen Schreibtisch warf.

So erinnere ich mich an eine Klassenarbeit bzw. in diesem Fall eher einen Test mit Fragen und vorgegebenen Antorten zum Ankreuzen: „multiple choice“ war eine ganz tolle Neuerung und brandaktuell (von unsereinem natürlich bald „multipel scheiß“ genannt).

In der Klassenarbeit wurde tatsächlich abgefragt, in welchem Jahr Charlie Parker gestorben war. Es gab drei Kästchen zum Ankreuzen.  Das hat mich so entsetzlich angeödet, daß ich es noch heute spüre …

Um Parkers Musik konnte es sicherlich gehen, weil der Lehrer davon keinen blassen Schimmer hatte. Ich kannte ja schließlich die Schallplatten, die es als Hörsbeispiele in der Schule gab und auf irgendeiner davon waren gerade mal ein paar Sequenzen mit Parker und Gillespie zu hören, die „den Bebop“ illustrieren sollten. Das war praktisch schon alles.

Ich wußte, daß „Jazz“ im Lehrplan der Schulen ganz weit hinten unter der Überschrift „Jazz, Rock, Pop“stand (so etwa unter „Römisch Acht, Ziffer 5 C“ oder so …). Dementsprechend war der Stellenwert im Musikunterricht an Schulen und ebenso bei meinem Vater – der übrigens ein weit überdurchschnittlich guter Klassik-Pianist war.

Im eigenen Schallplattenfundus zu Hause gab es keine Jazz-Platte.